1. Geltungsbereich | 1.1 Lieferungen und
Leistungen sowie Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser AGB. Die AGB gelten spätestens mit
Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung als
vereinbart. Sie gelten von diesem Zeitpunkt an auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaigen
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich
widersprochen. 1.2. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von mir bestätigt werden. |
2. Angebote | 2.1. Meine Angebote sind
stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
mir schriftlich bestätigt sind. 2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen mich hergeleitet werden können. |
3. Preise | Alle Preisangaben verstehen sich ab Firmensitz Neufinsing. Sie enthalten keine Versicherungs- und Transportkosten. Sofern nicht anders ausgewiesen handelt es sich um Preisausgaben zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
4. Liefer- und Leistungszeit |
4.1. Die von mir genannten
Termine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. 4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag meiner Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet meiner Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. 4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die mir die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, Produktionsschwierigkeiten von Herstellern, auch wenn sie bei meinen Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mich, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4.4. Verzug tritt erst dann ein, wenn der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen. |
5. Versand und Gefahrenübergang |
5.1. Der Versand erfolgt
nach Wahl des Verkäufers und auf Gefahr des Käufers. 5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung mein Lager verlassen hat. 5.3. Wird der Versand ohne mein Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. 5.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nach meinem Ermessen, die anfallenden Kosten trägt der Käufer. |
6. Gewährleistung und Haftung |
6.1. Ich gewährleiste,
dass meine Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind; die Gewährleistungsfrist bzw. Garantiezeit basiert
auf den Zeiten meiner Lieferanten, je nach Produkt, ab
dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 5.). 6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 6.3. Der Käufer hat Mängel mir gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind mir unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 6.4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann ich nach meiner Wahl verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an mich geschickt wird; b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann ich diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu meinen Standardsätzen zu bezahlen sind. 6.5. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art (insbesondere Folgeschäden), sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei mir oder meiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den ich bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die ich gekannt habe oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. 6.6. Ich bin zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtung erfüllt hat. 6.7. Gewährleistungsansprüche gegen mich stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
7. Eigentumsvorbehalt | 7.1. Das Eigentum an den
von mir gelieferten Waren verbleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller mir zustehenden Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, bei mir. 7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für mich als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für mich. Erlischt mein (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf mich übergeht. Der Käufer verwahrt mein (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der mir (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an mich ab. Ich ermächtige den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an mich abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf meine Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf mein Eigentum hinweisen und mich unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch mich liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. |
8. Zahlung | 8.1. Soweit nicht ausdrücklich
und schriftlich anders vereinbart, sind meine Rechnungen
sofort, gegen Scheck oder Bar, ohne Abzug zahlbar. 8.2. Ich bin berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, bin ich berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 8.3. Gerät der Käufer in Verzug, bin ich berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz (früher: Diskontsatz) der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 8.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so bin ich berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn ich ausdrücklich zustimme oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. |
9. Schutz- oder Urheberrechte |
9.1. Die Lizenz- und
Urheberrechte der jeweiligen Originalsoftwareprodukte
sind durch den Käufer zu jeder Zeit einzuhalten. 9.2. Von mir zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne meine schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch mich lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. |
10. Export | Der Export meiner Waren in Nicht-EU-Länder bedarf meiner schriftlichen Einwilligung. Dies geschieht unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. |
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
11.1. Erfüllungsort ist
Sitz des Verkäufers. 11.2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist der Sitz des Verkäufers. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGB ist Gerichtsstand ausschließlich der Sitz des Verkäufers. Ich bin jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. 11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
12. Teilnichtigkeit und Schlussbestimmungen |
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Stellen. Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. |
Stand | 18. November 2000 |